AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sämtliche Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind hinsichtlich Preisen und Liefermöglichkeiten freibleibend, sofern nicht ausdrücklich vom Verkäufer anders schriftlich bestätigt. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen. Zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich; der Verkäufer ist nach besten Kräften bemüht, für die Einhaltung der genannten Lieferfrist Sorge zu tragen.
2. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten bei der Erteilung des Auftrags bzw. Annahme der Sendung als anerkannt. Anderslautende Bedingungen des Käufers sind ohne schriftliche Bestätigung des Verkäufers rechtsungültig.
3. Die Zusendung von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Etwaige Schadensersatzansprüche infolge von Transportschäden gegen die Bahn, Post oder andere Transportunternehmen müssen vom Käufer unmittelbar geltend gemacht werden. Der Verkäufer wird zu diesem Zweck etwaige Schadensersatzansprüche an den Käufer abtreten.
4. Voraussetzung für die Lieferpflicht des Verkäufers ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Werden anderslautende Tatsachen bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, von einer Lieferung der Ware Abstand zu nehmen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
5. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Reklamationen über bereits zugeschnittene Meterware werden nicht berücksichtigt. Die Erhebung von Mängelrügen und die sich daraus möglicherweise ergebenen Rechte, haben auf die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung des Käufers keinen Einfluss und berechtigen diesen nicht, mit seiner Leistung zurückzuhalten. Bei Auftragsstornierung von bereits zugeschnittener Meterware werden Verschnittkosten in Rechnung gestellt. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs sind keine beachtenswerte Mängel.
6. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Diskont- und Bankspesen trägt der Käufer.
7. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, dies gilt auch für den Fall der inzwischen erfolgten Weiterverarbeitung. Der Käufer darf die Ware nicht anderweitig verpfänden oder sie an Dritte übereignen. Bei Pfändung von dritter Seite ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer sofort zu unterrichten. Wird die Ware vor völliger Bezahlung verarbeitet oder unverarbeitet weiterveräußert, tritt der Käufer die bei der Weiterverarbeitung bzw. bei der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab und muss sie ihm jederzeit bis zur Tilgung des Kaufpreises auf Verlangen verfügbar machen. In diesem Falle tritt der Kauferlös bzw. die Forderung an die Stelle der Ware.
Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hünfelden-Kirberg.
Gerichtsstand ist, auch für Scheck- und Wechselklagen, Limburg/Lahn.